Allgemeine Geschäftsbedingungen Prisma Shop
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Prisma Elektronik GmbH

 

Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen und Sonderbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Prisma Elektronik GmbH im nachfolgenden Prisma genannt und ihren Kunden auf dem Hard- & Software Sektor nebst Zubehör, sowie sonstigen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, denen Prisma nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Prisma ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Allgemeine Bedingungen

 

Angebot und Vertragsabschluß

 

Angebote von Prisma sind stets freibleibend. Der Vertragsabschluß bedarf keiner bestimmten Form. Alle Angebote und Verkäufe verstehen sich ab Waiblingen. Der Vertragsabschluss kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Prisma diese schriftlich bestätigt.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preise für EDV-Anlagen und Geräte gelten ab Standort des Vertragsgegenstandes. Vereinbarte Nebenleistungen und von der Prisma vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

 

Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig und brauchen nicht gesondert aufgeführt werden. Andere Zahlungsweisen sind schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Fehler, Schreibfehler oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Prisma ist in zumutbarem Umfang zur Ausführung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt.

 

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Prisma ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

 

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die geltendgemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten ist.

 

Im Falle des Zahlungsverzuges ist Prisma zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz berechtigt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Prisma eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen bekannt, ist Prisma berechtigt, alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen fällig zu stellen. Prisma ist auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Prisma vom Vertrag zurücktreten.

 

Verzugsgebühren bei Zahlungsverzug werden, im Falle von Mahnungen, abgesehen von den Verzugszinsen unter 1.2.5, für die erste Mahnung Euro 5,- , für die zweite und jede weitere Mahnung jeweils gesondert - zuzüglich Mehrwertsteuer - berechnet. Bei Saldoforderungen im Einzelfall bis Euro 1000,- 2% des Forderungsbetrages, mindestens aber Euro 5,-.über Euro 1000,- 1% des Forderungsbetrages, der über Euro 1000,- hinausgeht. Im übrigen die Verzugsgebühren unter Ziffer 1.2.5.

 

Liefer- und Leistungsfrist

 

Liefer- und Leistungstermine und Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefer- oder Leistungstermin oder eine neue Liefer- oder Leistungsfrist zu vereinbaren.

 

Wegen Liefer- oder Leistungsverzuges kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten bzw. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als 4 Wochen überschritten ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad etc. dieser Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist, erfolglos abgelaufen ist.

 

Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände - z.B. Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung usw. verlängern, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und/oder Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird Prisma von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder wird Prisma von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Prisma nur berufen, wenn Prisma den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

 

Ausschluss von Ansprüchen

 

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Prisma in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

Teilnichtigkeit, Gerichtsstand

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser unter der 2. und 3. nachfolgenden Bedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waiblingen, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Prisma ist auch berechtigt, am Sitz der Kunden Klage zu erheben. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten.

 

Sonderbedingungen für den Onlineshop der Firma Prisma

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop

der Firma Prisma-Elektronik GmbH

 

- gesetzlich vertreten durch Andreas Bertz / Joachim Knödler -

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse info@prisma-elektronik.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem Kunden zusätzlich bei jeder Warenlieferung ausgehändigt.

 

Die ladungsfähige Anschrift von Prisma-Elektronik GmbH sowie der Vertretungsberechtigte von Prisma-Elektronik GmbH können insbesondere der Rechnung entnommen werden.

 

Präambel

 

Prisma-Elektronik GmbH betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain prisma-wn.de eine Homepage. Prisma-Elektronik GmbH bietet Kunden auf diesen Websites Produkte, hauptsächlich Computer Hard- und Software, zum Kauf über das Internet an.

 

§ 1 Produktauswahl

 

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen.

(2) Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website. Diese Produktbeschreibung erhält der Kunde zusätzlich in gedruckter Form, wenn ihm die bestellte Ware ausgeliefert wird.

 

(3) Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis inklusive Mehrwertsteuer.

 

(4) Vor Versendung der Bestellung ermöglicht Prisma-Elektronik GmbH dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

 

§ 2 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Prisma-Elektronik GmbH, Max-Eyth-Str.25, 71332 Waiblingen, info@prisma-elektronik.de, Telefon: +49 (0) 7151 18660, Telefax: +49 (0) 7151 562283) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

§ 3 Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

§ 4 Ausschluss des Widerrufsrechtes

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

§ 5 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

 

 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufzeichnungen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.  

 

§ 6 Preise

 

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.

 

(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Prisma-Elektronik GmbH inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

 

§ 7 Vertragsschluss

 

(1) Die Angebote von Prisma-Elektronik GmbH auf der Website sind freibleibend. Damit ist Prisma-Elektronik GmbH im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern Prisma-Elektronik GmbH die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat.

(2) Prisma-Elektronik GmbH ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat.

 

Sonderbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Hardware

 

Geltungsbereich, Art und Umfang der Leistung

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von EDV-Anlagen und -Geräten nebst Zubehör und andere vereinbarte Leistungen.

 

Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen, die vorstehenden allgemeinen Bedingungen und die nachstehenden Sonderbedingungen geregelt.

 

Installationsvorbereitungen

 

Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen muss der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Ware ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen. Prisma besorgt, soweit vereinbart, den technischen Anschluss.

 

Gefahrübergang und Versand

 

Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Kunden oder an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Verwendung von Transportmitteln von Prisma. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die Prisma nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

Prisma ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Versandkosten werden separat berechnet werden und sind somit nicht im

Angebotspreis enthalten.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Kaufleuten, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum von Prisma. Bei Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt die Bezahlung mit der Einlösung.

 

Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung der Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an Prisma ab. Prisma verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen auf Verlangen der Kunden insoweit auf ihn zu übertragen, als diese die Prisma gegenüber ihm zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

 

Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Kunde ermächtigt. Prisma kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder sonstigem Vermögensfall des Kunden verlangen, dass der Kunde Prisma die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

 

Bei Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware wird der Kunde auf das Eigentum von Prisma hingewiesen und Prisma unverzüglich benachrichtigen.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden- insbesondere bei Zahlungsverzug- ist Prisma berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

 

Gesetzliche Mängelhaftungsrechte und Verjährung

 

(1) Mängelhaftungsrechte

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

 

(2) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Verbrauchern bei Gebrauchtware

Für Ihre Mängelansprüche bestehen zwei Fristen, die beide ab Ablieferung der Gebrauchtware an Sie laufen.

Die Haftungsfrist für Mängel verkürzen wir von zwei Jahren auf ein Jahr.

Mängel, die innerhalb dieser Haftungsfrist auftreten, können Sie aber bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren geltend machen.

Von der Verkürzung der Haftungsfrist ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir ggf. für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Vorliegen einer Garantiefrist gilt zugunsten des Garantienehmers die längere Frist.

 

(3) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Unternehmern

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Ansprüche

- auf Schadensersatz

- wegen arglistig verschwiegenen Mängeln

- aus einer ggf. gegebenen Garantie

- auf Rückgriff nach §§ 445a, 478 BGB

- wegen Mängeln bei Baustoffen und Bauteilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Falle einer ggf. gegebenen Garantiedauer gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.

 

Haftungsbeschränkung

 

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

 

Wartung

 

Eine Wartung von Hard- und Software kann nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages erfolgen. Prisma ist bereit, mit dem Kunden einen Wartungsvertrag abzuschließen. Tritt dieser nicht ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Installationsbeendigung in Kraft, so ist der Abschluss eines derartigen Vertrages von einer vorherigen entgeltlichen Generalüberholung bzw. Test der Anlage abhängig.

 

Datensicherung

 

Der Kunde ist verpflichtet regelmäßig eine aktuelle Datensicherung nach einem sicheren Verfahren anzufertigen und aufzubewahren.

Prisma übernimmt keine Haftung für Daten die verloren gehen.

 

Datenschutz, Geheimhaltung

 

Prisma ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die von ihr mit Erfüllung eines Softwareauftrages betraut sind, das Bundesdatenschutzgesetz kennen und beachten und auch sonstige Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerfen.

 

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln

 

Schlussbestimmungen

 

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Prisma-Elektronik GmbH und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Versionsnummer der AGB: 7      Stand: Waiblingen, Februar 2020


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